Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agentur Fröhlich Real Estate GmbH
Tölzer Straße 1 82031 Grünwald
Vorbemerkung
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Regelung zum geschlossenen Maklervertrag, gemäß § 652 – § 655 BGB, sowie der Verordnung über Pflichten der Immobilienmakler aus der Makler- und Bauträgerverordnung, dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen sowie der Standesregeln unseres Berufsstandes. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag und unsere Beauftragung wieder.
Generell gilt, ist in einem schriftlichen Vertrag zwischen den Auftraggebern und der Agentur Fröhlich Real Estate GmbH nichts anderes vereinbart, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Form zum Zeitpunkt einer getroffenen Vereinbarung. Der Vertragspartner ist eigenständig dafür verantwortlich die jeweils gültige Form in einer geeigneten Form im Zusammenhang mit Vereinbarungen einzusehen und ggf. für den späteren Nachweis dokumentarisch zu sichern. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne jederzeit die jeweils gültigen AGB als PDF. Für alle unsere Verträge und Vereinbarungen gilt die Textformerfordernis. Dies kann auch eine Email mit entsprechenden Vereinbarungen sein, welche Sie mit Ihrer Antwort an uns akzeptieren, die Bestätigungen in digitalen Formularen und Abfragen oder eine digitale Vertragsübersendung mit digitaler Zustimmung, bzw digitaler oder gescannter Unterschrift durch uns selbst oder einen beauftragten Dienstleister sein. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn das Inhaltlich besprochene im Nachrang schriftlich (per Email) übermittelt wurde. Da im Laufe eines Auftrags oftmals mündliche Nebenabreden getroffen werden, werden wir insbesondere rechtlich relevante Nebenabreden nach einem erfolgten Gespräch per Email zusammenfassend zusenden. Diese Möglichkeit steht auch unseren Vertragskunden mit einem offiziell laufenden Vertrag zu. Wird dem Inhalt nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen, gelten diese Nebenabreden als angenommen. Eine Nebenabrede muss sich jedoch immer auf ein laufendes Vertragsverhältnis, z.B. eine Immobilienvermittlung oder einen sonstigen Dienstleistungsauftrag beziehen.
§ 1 Vertraulichkeit und Datenschutz
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung befugt.
Im Falle unbefugter Weitergabe von Angeboten und / oder Informationen haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 10% der üblichen Provision pro Verstoß, maximal jedoch in Höhe der sonst üblichen Provision. Als üblich gelten die unter § 3 dargestellten Provisionsregelungen; es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, eine geringere übliche Provision nachzuweisen.
Kommt im Falle vorgenannter unbefugter Weitergabe von Angeboten und / oder Informationen an Dritte ein Kauf- oder sonstiger Erwerbsvertrag oder Mietvertrag zustande, ist uns die volle Provision nach Maßgabe des § 3 zu zahlen. Dritte sind auch solche Angebotsempfänger, die als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten im eigenen Namen kaufen, mieten oder pachten. Dritte sind ferner sowohl Ehepartner und diesen gleichstehenden Personen sowie Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger vertreten werden oder an denen der Angebotsempfänger unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Auftraggeber und / oder Interessenten willigt ein, dass wir die Daten, die sich aus diesem Angebot oder der weiteren Verhandlung ergeben, erheben, verarbeiten, nutzen und diese im erforderlichen Umfang dem Auftraggeber und / oder Interessenten sowie einem Dritten (Kooperationspartner) übermitteln. Hierbei sind die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu beachten, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt, sofern eine gesetzliche Reglung nicht etwas anders verlangt, unverzüglich nach entsprechender Aufforderung,Textform genügt.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb von 3 Kalendertagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
Unterlässt der Auftraggeber / Interessent die Mitteilung der Kenntnis, wird im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrags (Kauf oder sonstiger Erwerb, Miete, Pacht, Tausch) vermutet, dass unsere Leistung ursächlich für den Abschluss dieses Vertrags war. Dem Auftraggeber / Interessenten bleibt es unbenommen, das Gegenteil nachzuweisen. Weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt.
§ 3 Höhe der Maklerprovision
Als unsere Standard-Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé oder in einem mit uns geschlossenen Maklervertrag angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
Bei An- und Verkauf:
a: bei An- und Verkauf von Haus-, WEG und Grundbesitz insgesamt 7,14%,
inkl. 19% USt., berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) soweit nicht anders im Exposé ́ angegeben oder individuell vereinbart.
b: bei An- und Verkauf von gewerblichen oder teilgewerblichen Immobilien und Grundbesitz insgesamt 7,14%, inkl. 19% USt., berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) soweit nicht anders im Exposé ́ angegeben oder individuell vereinbart.
c: bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u. ä. insgesamt 7,14%, inkl. 19% USt., berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) soweit nicht anders im Exposé ́ angegeben oder individuell vereinbart.
d: bei An- und Verkauf von Erbbaurechten je 3,57 % inkl. 19% USt von Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten soweit nicht anders im Exposé ́ angegeben oder individuell vereinbart.
e: Wir erhalten für den Nachweis und / oder die Vermittlung von sonstigen zivilen Vertragsangelegenheiten wie Konversionsflächen, Yachten, Flugzeuge, Hotel oder Geschäfts- und Dienstleistungsbesorgungsverträgen eine Provision in Höhe von insgesamt 7,14% der jeweiligen Kaufsumme inkl.19% Ust..
f: Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 2,38 % inkl. 19% Ust. vom Verkaufswert der Immobilie bzw. des Grundbesitzes.
Als An- und Verkauf gelten auch der Erwerb im Wege der Versteigerung, Zwangsversteigerung, Tausch oder sonstigen Erwerbskonstellationen.
Hinweis: Seit Dezember 2020 regelt eine bundesweit gültige Maklerprovisions-Neureglung die Teilung der Provision für Immobilienmakler zwischen VerkäuferInnen und KäuferInnen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass KäuferInnen, die Verbraucher gemäß BGB §13 sind, bei der Immobilienvermittlung nicht mehr Provision bezahlen dürfen als VerkäuferInnen, was in der Praxis zur hälftigen Provisionsteilung zu Gunsten des Käufers, der Verbraucher ist, führt. Das bedeutet je Seite maximal 3,57% inkl. Ust., berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) soweit nicht anders im Exposé ́ angegeben oder individuell vereinbart. Dies gilt nur für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften). Selbstverständlich kommt die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH. dieser Vorgabe nach und wird die jeweils veranschlagte Gesamtprovision wie vorgenannt aufteilen, sofern von dem/der BestellerIn keine volle Übernahme, bzw. günstigere Teilung zu Gunsten des Käufers, der Verbraucher ist, gewünscht wird. Bei allen sonstigen, insbesondere gewerblichen Auftraggebern, fällt immer die gesamte Provision entsprechend dem Bestellerprinzip an. Wir sind aber stets bemüht, auch hier die Provisionsteilung wie vorstehend beschrieben anzuwenden, sofern es gesetzlich möglich ist, bzw. die Interessenten zu stimmen.
Bei Vermietung,Verpachtung und Leasing…
… von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von unter 5 Jahren 3,57 Monats- Bruttowarmmieten (Bruttowarmmiete = Kaltmiete + sämtliche Nebenkosten + Heizung + MwSt.), bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger beträgt die Provision 3,57 % aus der 10-fachen Jahres-Bruttowarmmiete. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet. Vorstehende Angaben sind inklusive 19% Umsatzsteuer.
…von privat genutzten Wohnimmobilien zur Nutzung durch Verbraucher gemäß BGB §13, und wirtschaftlich identischen Geschäften 2,38 Monats-Nettokaltmiete inklusive 19% Umsatzsteuer; dies sind vom Besteller zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten, falls und soweit diese abzurechnen sind.
Zur Monats-Nettokaltmiete von privat genutzten Wohnimmobilien an Verbraucher gemäß BGB §13 gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Bei Staffelmietverträgen gilt die Miete des 1. Jahres als Berechnungsgrundlage. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Optionsrechte werden auf die Laufzeit angerechnet.
Hinweis: Üblicherweise beauftragt nur eine Partei den Makler (Alleinbeauftragung). Kommt es ausnahmsweise dazu, dass der suchende Mieter für eine privat genutzten Wohnimmobilie, als Verbraucher im Sinne des BGB §13, sowie dessen Vermieter den selben Makler beauftragen (Doppeltätigkeit), dann muss gesetzlich geregelt immer der Vermieter die Provision des Maklers tragen.
Die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer beträgt aktuell 19 %. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich die oben angegebene Umsatzsteuer (USt.) entsprechend.
§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs, Aufwendungsersatz, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist (gemäß § 652 Abs. 1 BGB). Die Provision ist mit Unterzeichnung oder Beurkundung fällig und innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit Entstehung des Anspruchs fällig.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Im Fall des Nachweises oder der Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder der Vermittlung einer Vertragsabschluss-Gelegenheit ist der Auftraggeber unabhängig von seiner Pflicht zur Provisionszahlung dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen. (gemäß § 652 Abs. 2). Bei einem Verkauf stellen wir jedoch nur maximal 10% der vereinbarten Gesamtprovision (Innen- und Außenprovision) als Aufwandsentschädigung in Rechnung.
Im Falle eines erfolglosen Ablauf eines Verkaufsauftrag, insbesondere bei vorzeitiger Kündigung oder Aufhebung des Verkaufsmandat seitens des Kunden und sofern im Maklervertrag für diesen Fall nichts anderes vereinbart wurde, berechnen wir die tatsächlich entstandenen Kosten unserer nachweisbaren werblichen Tätigkeit. Diese umfassen in jedem Fall Marketingkosten in Immobilienportalen, bezahlte Social Media oder Google Ads Werbung sowie Anzeigen in Printmagazinen etc.. Darüber hinaus wird jede Besichtigung mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR (inklusive 19% Mehrwertsteuer) zzgl. seiner Auslagen für An- und Rückreise von/zu seinem Dienstsitz mit 0,35 Euro je Kilometer (inklusive 19% Mehrwertsteuer) berechnet. Zudem sind etwaige Übernachtungskosten (mit entsprechenden Nachweis) hinzuzurechnen. Maßgeblich für erfolgte Besichtigungen sind die durch die Besichtigenden unterzeichneten Besichtigungsnachweise, im Falle der oben genannten Werbungs- und Marketingkosten die Einzelrechnungen der Werbedienstleister. Bei pauschalen Verträgen mit Werbedienstleistern, z.B. Immobilienportalen werden 1/10 der monatlichen Pauschale berechnet. Sonderwerbeformen bei Immobilienportalen setzen wir mit dem tatsächlich bezahlten Kostenumfang in Rechnung. Insofern in einem Maklervertrag nichts anderes schriftlich mit dem Eigentümer vereinbart wurde, kann der Makler die vorgenannten Positionen mit dem Entstehen, per Vorkasse oder mit seiner Schlussrechnung in Rechnung stellen.
Die Rechtsprechung billigt in jedem Fall eine Aufwandsentschädigung maximal in Höhe von 10 % der vereinbarten Gesamtprovision (Innen- und Außenprovision) zu, die der Verkäufer an den Immobilienmakler gegen Rechnungsstellung zu erstatten hat. Für den Fall, dass es dem Makler während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht gelingt, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung zu erbringen, gilt der Aufwendungsersatz ebenso in voller Höhe. Bei Miet- und Pachtsachen gilt als Berechnungsgrundlage für die Aufwandsentschädigung 10 % inkl. 19% MwSt aus 7,14 % der 10-fachen Jahresmiete bzw. Pacht.
Stimmt ein Interessent einen Beratungs- und Erstbesichtigungstermin zu, und nimmt diesen ohne vertretbare Gründe nicht wahr, so ist der jeweilige Makler der Agentur Fröhlich Real Estate GmbH berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR (inklusive 19% Mehrwertsteuer) zzgl. seiner Auslagen für An- und Rückreise von/zu seinem Dienstsitz mit 0,35 Euro je Kilometer (inklusive 19% Mehrwertsteuer) in Rechnung zu stellen. Zudem sind etwaige Übernachtungskosten (mit entsprechenden Nachweis) hinzuzurechnen.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden. (Doppeltätigkeit)
§ 5 Zusatzleistungen, Kosten von Beratungsleistungen, Dokumentenbeschaffung und Botengänge
Die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH bietet zur Förderung des optimalen Verkaufs und der Erzielung eines ggf. höheren Verkaufspreises verschiedene optionale Serviceleistungen an, wie z.B. das Immobilien-Staging, Premium-Videoproduktion als erweitertes Marketinginstrument mit prominenten Sprechern bzw. visuell sichtbaren Moderatoren, erweitertes Premium Marketing oder den Concierge Service, welcher Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten, professionelle Innenreinigung, Gartenarbeiten, Instandsetzungsarbeiten sowie geringfügige kleinere Sanierungen umfassen kann. Diese Zusatzleistungen sind weder mit der Provision abgegolten noch enthalten. Hierbei handelt es sich um einen vertraglich zusätzlich vereinbarten Auftrag mit dem Auftraggeber, in welchen wir in der Regel als ausführender Generalunternehmer eintreten.
Optional können diese Dienste auch an Fremdfirmen im Sinne eines Geschäfts- und Dienstleistungs-Besorgungsvertrag gemäß §3 Nr. 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermittelt oder nachgewiesen werden. Hieraus ergibt sich dann ein entsprechend zu vereinbarender Provisionsanspruch.
Bei ausgewählten Immobilien bietet die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH an, die beauftragten Zusatzleistungen als Generalunternehmer vorzufinanzieren und erst nach dem Verkauf der Immobilie mit dem Auftraggeber abzurechnen oder auf eigene Kosten zu übernehmen. Die Entscheidung zur Vorfinanzierung oder Kostenübernahme bleibt der Agentur Fröhlich Real Estate GmbH vorbehalten und hierauf besteht kein Rechtsanspruch, bis dieser per schriftlichen Vertrag zwischen der Agentur Fröhlich Real Estate GmbH und dem Auftraggeber geschlossen wurde. Keinesfalls werden etwaige Zusatzleistungen eigenständig bzw. eigenmächtig durch die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH durchgeführt.
Für das Einholen von Auskünfte aus amtlichen Registern im Auftrag des Auftraggebers, wie z.B. das Anfordern von Grundbuchauszug, Flurkarte, Liegenschaftskarte, Teilungserklärung, Baulastenverzeichnis, Altlastenverzeichnis, Bebauungsplan, Erschliesungsbescheinigungen oder das Beauftragen und Beschaffen vorgeschriebener Dokumente wie beispielsweise einen Energieverbrauchs- bzw. Bedarfsausweis, bemaßter Grundrisse und Wohnflächenberechnungen berechnen wir dem Auftraggeber zusätzlich zu den tatsächlich entstehenden Kosten eine mit Beauftragung per Vorkasse zu zahlende Dienstleistungspauschale in Höhe von 75 EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer je Fall, sofern nichts anderes vereinbart wurde, welche die entstehenden Kosten sowie unseren zeitlichen Aufwand decken.
Wir bieten Bonitätsprüfung z.B. bei der SCHUFA oder Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform etc. der vermittelten Vertragspartei an. Dieser Service kann gegen eine Dienstleistungspauschale inkl. der tatsächlich entstehenden Kosten optional vom Auftraggeber gebucht werden.
Verkaufspreisermittlungen oder sogenannte Marktwertermittlungen, Verkehrswert-, Sachwert- oder Ertragswertermittlungen für Immobilien sind generell kostenpflichtig und werden mit 750 EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer berechnet. Bei Auftragserteilung zum Verkauf der bewerteten Immobilie verrechnen wir die Kosten mit der an uns bezahlten Provision. Findet kein Verkauf statt, werden die Kosten mit der Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Erhalten wir keinen Auftrag zum Verkauf, stellen wir die detaillierte Wertermittlung in Rechnung. Die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH kann in Einzelfällen auf die entstandenen Kosten verzichten.
Die telefonische oder persönliche unverbindliche Erstberatung vor Ort nebst einfacher Immobilienwert-Analyse bieten wir kostenfrei an. Stimmt ein Eigentümer-Interessent einem Besichtigungs- und Beratungstermin zu, und nimmt diesen ohne vertretbare Gründe nicht wahr, so ist der jeweilige Makler der Agentur Fröhlich Real Estate GmbH berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR (inklusive 19% Mehrwertsteuer) zzgl. seiner Auslagen für An- und Rückreise von/zu seinem Dienstsitz mit 0,35 Euro je Kilometer (inklusive 19% Mehrwertsteuer) in Rechnung zu stellen. Zudem sind etwaige Übernachtungskosten (mit entsprechenden Nachweis) hinzuzurechnen.
§ 6 Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle üblichen Informationen und Unterlagen, die wir zur Durchführung des Auftrags benötigen, zur Verfügung zu stellen. Hierbei obliegt dem Auftraggeber die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren, sofern die Termine nicht durch uns organisiert wurden.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nur in dem uns zumutbaren Maße und übernehmen keinerlei Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.
Unsere Prüfung ersetzt keine Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber und / oder den Interessenten. Wir empfehlen daher dringend, die Informationen und Unterlagen selbstständig einer Prüfung zu unterziehen.
Unsere Angebote sind daher unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
Wir übernehmen gegenüber dem Auftraggeber bzw. Interessenten ausdrücklich keine Anlageberatung, Steuer- sowie Rechtsberatung.
Wir prüfen von allen Vertragsparteien die Identität mittels amtlich ausgestellter Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) um unserer Verpflichtung (KYC – Know your Customer zu deutsch; Kenne Deinen Kunden) entsprechend der Geldwäscheprävention gemäß dem GWG, sowie ggf. der Sanktionslistenprüfung nachzukommen. Kommen die Vertragspartner Ihrer Informationspflicht nicht nach, behalten wir uns unser aktives weiteres Tätigwerden vor, bis die KYC Prüfung abgeschlossen ist.
Wir fordern von der vermittelten Vertragspartei, die Mieter / Pächter oder Leasingnehmer ist, eine Schufa-Eigenauskunft sowie falls zutreffend eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des vorherigen Vermieters an. Darüber hinaus erbeten wir einen Einkommensnachweis, ggf. eine Jahressteuererklärung sowie falls notwendig eine Bankauskunft. Bei vermittelten Vertragsparteien, die Käufer sind, fordern wir vor dem Notartermin eine Finanzierungszusage oder einen sonstigen prüfbaren Kapitalnachweis an. Für die Echtheit und Richtigkeit an uns übergebener Dokumente übernehmen wir keine Haftung.
Wir übernehmen keine Bonitätsprüfung z.B. bei der SCHUFA oder Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform etc. der vermittelten Vertragspartei. Dieser Service kann gegen eine Dienstleistungspauschale inkl. der Kosten für die Bonitätsprüfung optional vom Auftraggeber gebucht werden. Zu diesem Zecke muss die zu überprüfende Partei einem solchen Auskunftsersuchen zustimmen. Wir übernehmen jedoch in keinem Fall die Haftung für die Richtigkeit bei eintretenden Vermögensschäden unabhängig davon, ob eine entsprechende Zusatzleistung zur Bonitätsprüfung gebucht wurde.
Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; für diese haften wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.
Zur Sicherung von Vermögensschäden hat die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese deckt jeweils bis zu 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden ab.
§ 8 Online-Plattform zur Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter http://www.ec.europa.eu/consumer/odr/. Die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer universellen Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teilzunehmen.
Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, bitten wir Sie, uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen direkt zu kontaktieren und so Ihrer Schadensminderungspflicht nachzukommen. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diese vorherige Kontaktaufnahme werden wir zurückweisen.
§ 8.1 Hinweis gemäß § 36 VSBG – Bereitschaft zur alternativen Streitbeilegung
Die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH ist Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD e.V., welcher eine anerkannte Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes (VSBG) eingerichtet hat, vor der u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD außergerichtlich beigelegt werden können.
Die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH ist zu einer alternativen Streitbeilegung im Sinne des § 36 VSBG bereit bzw. verpflichtet und bitten Sie zur Streitbeilegung die folgende Stelle anzurufen:
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung
Littenstr. 10
10179 Berlin
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net
Tel.: +49 30 275726 0
Fax: +49 30 275726 78
Website: https://www.ombudsmann-immobilien.de
Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar. Die Agentur Fröhlich Real Estate GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer universellen Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) außer dem Ombudsman Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung teilzunehmen.
§ 8.2 Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, bitten wir Sie, uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen direkt zu kontaktieren und so Ihrer Schadensminderungspflicht nachzukommen. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diese vorherige Kontaktaufnahme werden wir zurückweisen.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Makler
Agentur Fröhlich Real Estate GmbH
Tölzer Straße 1
82031 Grünwald
T: +49 (0) 89 69 312 9000
F: +49 (0) 89 69 312 9099
E: email@agentur-froehlich.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wir akzeptieren als rechtsgültig eingereichten Widerruf die Schriftform als eingeschriebenen Brief sowie das Fax mit Sendebericht. Bei Versand etwaiger Widerrufserklärungen per Email an email@agentur-froehlich.de kommt die Wirksamkeit erst mit unserer bestätigenden Antwort an die Versender-Email zustande. Wir empfehlen zur Wahrung der Frist bei Emailversand ggf. den Eingang telefonisch zurückzuversichern.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Makler dem Kunden alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrag beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Schlussabstimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder solche Auftraggeber, die im Inland keinen Gerichtsstand haben, ist der Sitz der Agentur Fröhlich Real Estate GmbH.
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.
Wir akzeptieren als rechtsgültig eingereichte Schriftstücke die Schriftform als eingeschriebenen Brief sowie das Fax mit Sendebericht. Bei dem Versand per Email an email@agentur-froehlich.de kommt die Wirksamkeit erst mit unserer bestätigenden Antwort an die Versender-Email zustande. Wir empfehlen zur Wahrung der Frist bei Emailversand ggf. den Eingang telefonisch rückzuversichern.
Für unverlangt eingesandte Originaldokumente übernehmen wir keine Haftung.
Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsch der Parteien möglichst nahekommt.
Ersetzt oder ergänzt ein zwischen dem Auftraggeber und der Agentur Fröhlich Real Estate GmbH geschlossener Makler- oder Dienstleistungsvertrag einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten vorrangig die Reglungen des geschlossenen Vertrags.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(Stand 22.03.2025)